Réttur hat seinen Ursprung im Jahr 1969, als Ragnar Aðalsteinsson, einer der führenden Anwälte Islands, seine private Praxis in Reykjavík gründete. Heute gehören Ragnar’s Partner bei Réttur zu den folgenden Anwälten: der Anwalt des Obersten Gerichts, Sigurður Örn Hilmarsson, der Anwalt des Berufungsgerichts, Sigrún Ingibjörg Gísladóttir, und der Anwalt des Bezirksgerichts, Kári Hólmar Ragnarsson.Réttur ist international anerkannt für seine Professionalität und höchste Qualität in der juristischen Praxis. In den letzten Jahren wurde Réttur von The Legal 500 und Chambers als eine der besten Kanzleien eingestuft, die die besten Anwaltskanzleien weltweit bewerten und überprüfen. Die Anwälte der Kanzlei haben umfassende Erfahrung im Bereich der Streitbeilegung und haben an komplexen Fällen in verschiedenen Rechtsgebieten gearbeitet.Die Hauptkompetenzen von Réttur umfassen: Streitbeilegung, Verfassungsrecht und Menschenrechte, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Fusionen und Übernahmen, Urheberrecht und Eigentumsrechte. Seit Jahrzehnten arbeitet Réttur eng mit internationalen Anwaltskanzleien im Vereinigten Königreich, Skandinavien, Deutschland und den Vereinigten Staaten zusammen, um den Kunden von Réttur passende rechtliche Beratung zu ihrer rechtlichen Situation im jeweiligen Land zu bieten.